(1) Die Münchner Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des Art. 21 der GO.
(2) Sie dient der Leseförderung, der Ausbildung und dem Studium, der Weiterbildung und Information, der Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und der Freizeitgestaltung sowie allgemein kulturellen Zwecken.
(3) Aufgabe der Münchner Stadtbibliothek ist es ein aktuelles Medienangebot zur Verfügung zu stellen, sowie Bestände für die weitere Nutzung zu archivieren und zu pflegen. Als engagierte Partnerin für Bildung vermittelt sie Informations- und Medienkompetenz.
(4) Die Münchner Stadtbibliothek ist kommerzfreier Treffpunkt und Ort der Begegnung im Stadtgebiet. Sie ist Teil der Stadtgesellschaft.
(5) Die Münchner Stadtbibliothek gliedert sich in:
− die Stadtbibliothek Am Gasteig
− die Stadtteilbibliotheken
− die Juristische Bibliothek
− die Monacensia im Hildebrandhaus
− die Fahrbibliotheken
− die Sozialen Bibliotheksdienste
− die eBibliothek