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Zitierfest

MucBibliotheksgebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek

§ 11 MucBibliotheksgebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2017.

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bibliotheken der Landeshauptstadt München vom 13.08.2002 (MüABl. S. 497), zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2010 (MüABl. S. 402) und

die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Monacensia – Literaturarchivs der Stadtbibliothek der Landeshauptstadt München (Monacensia – Gebührensatzung) vom 13.08.2002 (MüABl. S. 498) außer Kraft.

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