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Zitierfest

MucBetriebsSStadtgueter · Betriebssatzung für die Stadtgüter München

§ 6 MucBetriebsSStadtgueter – Oberbürgermeister

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.02.2018.

(1) Dem Oberbürgermeister obliegen die ihm durch Gesetz vorbehaltenen Aufgaben. Er erlässt anstelle der Vollversammlung des Stadtrates und des Werkausschusses für die Stadtgüter München dringliche Anordnungen. Die Vollversammlung des Stadtrates und der Werkausschuss sind in der nächsten Sitzung hiervon in Kenntnis zu setzen.

(2) Hinsichtlich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtgüter München stimmt sich die Werkleitung mit dem Oberbürgermeister ab.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucBetriebsSStadtgueter nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucBetriebsSStadtgueter? Zitiere den Wortlaut.“

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