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Zitierfest

MucBetriebsSStadtentwaesserung · Betriebssatzung für die Münchner Stadtentwässerung

§ 13 MucBetriebsSStadtentwaesserung – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.09.2018.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung für die Münchner Stadtentwässerung vom 20. Juni 2001 (MüABl. S. 269), zuletzt geändert am 17.02.2005 (MüABl. S. 59), außer Kraft.

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„Was regelt § 13 MucBetriebsSStadtentwaesserung? Zitiere den Wortlaut.“

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