Die auf Gesetz, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung oder Stadtratsbeschluss beruhenden Zuständigkeiten der Personalvertretung bleiben unberührt. Die Dreistufigkeit der Personalvertretung bleibt erhalten.
MucBetriebsSStadtentwaesserung · Betriebssatzung für die Münchner Stadtentwässerung
§ 12 MucBetriebsSStadtentwaesserung – Personalvertretung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.09.2018.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucBetriebsSStadtentwaesserung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 12 MucBetriebsSStadtentwaesserung? Zitiere den Wortlaut.“