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Zitierfest

MucBetriebsSStadtentwaesserung · Betriebssatzung für die Münchner Stadtentwässerung

§ 10 MucBetriebsSStadtentwaesserung – Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.09.2018.

(1) Es gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen. Das Wirtschaftsjahr der MSE ist das Kalenderjahr.

(2) Der Stadtkämmerei sind der Wirtschaftplan, die Nachträge und der Jahresabschluss zuzuleiten.

(3) Die Interne Revision obliegt der MSE. Die gesetzlichen Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Prüfungsorgane (Rechnungsprüfungsausschuss, Revisionsamt bzw. Kommunaler Prüfungsverband) bleiben unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucBetriebsSStadtentwaesserung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucBetriebsSStadtentwaesserung? Zitiere den Wortlaut.“

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