(1) Es gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen. Das Wirtschaftsjahr der MSE ist das Kalenderjahr.
(2) Der Stadtkämmerei sind der Wirtschaftplan, die Nachträge und der Jahresabschluss zuzuleiten.
(3) Die Interne Revision obliegt der MSE. Die gesetzlichen Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Prüfungsorgane (Rechnungsprüfungsausschuss, Revisionsamt bzw. Kommunaler Prüfungsverband) bleiben unberührt.