Die Vollversammlung des Stadtrats ist insbesondere zuständig für folgende Angelegenheiten des konstituierten Regiebetriebs:
- 1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Satzung,
- 2. Übernahme neuer Aufgaben, für die eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung nicht besteht,
- 3. Umwandlung der Rechtsform oder Auflösung des Regiebetriebs,
- 4. Festsetzung des Stammkapitals, Erhöhung oder Rückzahlung von Eigenkapital,
- 5. Feststellung des Wirtschaftsplans (Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzplanung) und seiner gemäß § 13 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) vorgeschriebenen Änderungen,
- 6. Angelegenheiten, die der Genehmigung oder Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen,
- 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns oder Abdeckung des Verlusts; Entlastung des Betriebs,
- 8. Abschluss von Zweckvereinbarungen.