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Zitierfest

MucBetriebsSKammerspiele · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele

§ 10 MucBetriebsSKammerspiele – Zusammenarbeit mit städtischen Referaten und Dienststellen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2017.

(1) Der Eigenbetrieb unterrichtet die jeweils betroffenen städtischen Referate und Dienststellen rechtzeitig über wichtige Planungen und Vorhaben. Die Zuständigkeiten der städtischen Referate und Dienststellen bleiben unberührt.

(2) Der Eigenbetrieb kann mit anderen städtischen Referaten und Dienststellen die Bearbeitung von Werksangelegenheiten vereinbaren.

(3) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bestehende oder künftig hinzutretende stadtweit geltende Regelungen, Richtlinien und Dienstvereinbarungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für den Eigenbetrieb, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen beschlossen sind.

(4) In EDV-Angelegenheiten erhält der Eigenbetrieb - begrenzt auf seinen Geschäftsbereich - den Status eines Sachgebiets Informationsverarbeitung. Rechenanlagen und Netzwerke für den Vorstellungs- und Haustechnikbetrieb sowie theaterspezifische EDV-Lösungen (Branchen-Software) werden vom Eigenbetrieb selbständig geplant und beschafft. Soweit informationstechnische Anlagen an das gesicherte Netz der Landeshauptstadt München (backbone) angeschlossen werden sollen, ist im Übrigen nach Ziffer 6 der INFO-GAM zu verfahren. Die Beteiligung des Personal- und Organisationsreferats beschränkt sich auf eine Information durch Übermittlung der Projektanzeige.

(5) Der mit Beschluss des Stadtrats vom 18.03.1998 stadtweit festgelegte Anschluss- und Benutzungszwang gilt bis zu dessen Auslaufen auch für den Eigenbetrieb. Ausgenommen vom Anschluss- und Benutzungszwang sind jedoch:

  • 1. Die Abrechnung und Auszahlung der Löhne, Gehälter und Gagen wird für sämtliche Beschäftigte des Eigenbetriebs - ausgenommen Beamte - in eigener Zuständigkeit wahrgenommen.
  • 2. Die Beschaffung von theaterspezifischen Einrichtungen (Bühnentechnik, Ton-, Medien- und Beleuchtungstechnik etc.), von Rohstoffen und Material für die Herstellung der Bühnendekorationen, Kostüme und Masken sowie von Werkzeugen und Maschinen für Bühne und Werkstätten wird auf den Eigenbetrieb übertragen. Entsprechendes gilt für die Beschaffung von Fotos, Werbematerial und Druckerzeugnissen für den Theaterbedarf.
  • 3. Verträge mit externen Dienstleistern in den Bereichen Einlass- und Garderobendienst, Bewachung und Dekorationstransport werden vom Eigenbetrieb eigenverantwortlich abgeschlossen. Ebenso obliegen Vertragsverwaltung und Vertragsvollzug für die Gebäudereinigung dem Eigenbetrieb. Bei Neuausschreibungen von Reinigungsverträgen bedienen sich die Münchner Kammerspiele während der Dauer des Anschluss- und Benutzungszwangs der Vergabestelle 1 als Dienstleister.
  • 4. Der Eigenbetrieb erledigt Miet- und Pachtangelegenheiten eigenverantwortlich.

(6) Die Zusammenarbeit mit dem Baureferat richtet sich bis zum Auslaufen des stadtweit festgelegten Anschluss- und Benutzungszwangs nach folgenden Grundsätzen:

  • 1. Für Baumaßnahmen und Unterhalt bedient sich der Eigenbetrieb des Baureferats als Dienstleister, soweit

• Gestaltung, Funktion und Installation wesentlich verändert werden;

• eine statische Relevanz gegeben ist, die die Einschaltung externer Sonderfachleute erfordert;

• planerische oder ingenieurmäßige Beauftragung Dritter notwendig ist;

• Genehmigungen nach der BayBO erforderlich sind, für die eine entsprechende Bauvorlageberechtigung gefordert ist;

• Vergabe (Bauleistungen nach VOB) an gewerbliche Unternehmer erforderlich sind, die eine Vergabesumme von 25.000,-- Euro überschreiten;

• die Gesamtkosten von Baumaßnahmen (Investitionen) einen Betrag von 250.000.-- Euro überschreiten.

  • 2. Der Eigenbetrieb führt eigenverantwortlich den Betrieb der haus-, maschinen- und elektrotechnischen Anlagen durch. Vor einer Vergabe an Externe wird geprüft, ob das Baureferat diese Aufgabe wirtschaftlich erbringen kann. Bietet das Baureferat diese Betriebsaufgaben ebenso wirtschaftlich wie Dritte an, erhält es den Zuschlag.
  • 3. Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Fernmeldeanlagen und des Datennetzes für die Bürokommunikation erfolgen durch das Baureferat im Auftrag des Eigenbetriebs.

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