(1) Die Münchner Kammerspiele, das Theater der Jugend und die Otto-Falckenberg-Schule werden gemeinsam als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches Unternehmen der Landeshauptstadt München ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb gemäß Art. 88 GO) geführt.
(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Münchner Kammerspiele“.
(3) Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Förderung der Schauspielkunst. Er betreibt dazu Repertoire-Theater mit eigenem Ensemble und eine Fachakademie für Darstellende Kunst. Zum Repertoire gehören regelmäßig eigene künstlerische Produktionen, Koproduktionen, eigene und fremde Gastspiele sowie Sonderveranstaltungen, fallweise auch Medienproduktionen (Fernsehaufzeichnungen etc.). Dazu betreibt und unterhält der Eigenbetrieb das Schauspielhaus und zugehörige Nebenspielstätten, Probebühnen, Werkstätten etc. sowie die SchauBurg.
(4) Das Theater der Jugend ist künstlerisch selbständig; es bespielt die SchauBurg.
(5) Die Rechtsstellung des Schulleiters der Otto-Falckenberg-Schule ist in Art. 57 des BayEUG geregelt. Die Regelungen der §§ 19 ff. der Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst) bleiben unberührt.
(6) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Eigenbetrieb Neben- und Hilfsbetriebe einrichten. Zur Förderung der Aufgaben des Eigenbetriebs kann die Landeshauptstadt München für den Eigenbetrieb im Rahmen der Gesetze andere Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
(7) Das Stammkapital beträgt 500.000,-- Euro.
(8) Der Eigenbetrieb finanziert seine Betriebsaufwendungen aus eigenen Erträgen (Eintrittsgelder etc.), staatlichen Zuwendungen, Lehrpersonalzuschüssen des Freistaats Bayern und einem jährlichen Betriebszuschuss der Landeshauptstadt München. Der Betriebszuschuss ist so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung der Erträge des Eigenbetriebs und seiner fixen Aufwendungen der Betriebszweck aufrechterhalten werden kann.