Die*der IT-Referent*in als die*der nach dem Geschäftsverteilungsplan der Landeshauptstadt München für das IT-Referat zuständige berufsmäßige Stadträt*in bringt die Vorlagen in den Stadtrat ein, trägt dort vor und stellt die Anträge. Sie*er hat vorbehaltlich der Fälle des § 11 Abs. 2 Satz 2 alle stadtratspflichtigen Angelegenheiten des IT-Referates gegenüber der*dem Oberbürgermeister*in und den Stadtratsgremien zu vertreten.
MucBetriebsS · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)
§ 8 MucBetriebsS – IT-Referent*in
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.
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„Was regelt § 8 MucBetriebsS? Zitiere den Wortlaut.“