(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M) vom 03.12.2010 (MüABl. S. 398), zuletzt geändert durch Satzung vom 26.01.2018 (MüABl. S. 33), außer Kraft.