Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBetriebsS · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)

§ 18 MucBetriebsS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M) vom 03.12.2010 (MüABl. S. 398), zuletzt geändert durch Satzung vom 26.01.2018 (MüABl. S. 33), außer Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 18 MucBetriebsS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 18 MucBetriebsS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten