Die, entsprechend den Vorgaben der Stadtkämmerei und des Personal- und Organisationsreferats, für das Finanzcontrolling bzw. den Finanzdaten-, PeCon-Daten- und Beteiligungsbericht benötigten Daten sind termingerecht zur Verfügung zu stellen.
MucBetriebsS · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)
§ 15 MucBetriebsS – Städtisches Controlling und Berichtswesen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucBetriebsS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 15 MucBetriebsS? Zitiere den Wortlaut.“