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Zitierfest

MucBetriebsS · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)

§ 15 MucBetriebsS – Städtisches Controlling und Berichtswesen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

Die, entsprechend den Vorgaben der Stadtkämmerei und des Personal- und Organisationsreferats, für das Finanzcontrolling bzw. den Finanzdaten-, PeCon-Daten- und Beteiligungsbericht benötigten Daten sind termingerecht zur Verfügung zu stellen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucBetriebsS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucBetriebsS? Zitiere den Wortlaut.“

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