(1) nichtig (aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 12. Mai 2004 - Vf. 7-VII-02).
(2) aufgehoben.
(3) aufgehoben.
MucBesondereSiedlungsgebieteVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über Mindestabstandsflächen, Höhenlage von Gebäuden, Gestaltung von Dächern und von unbebauten Flächen bebauter Grundstücke in besonderen Siedlungsgebieten
(1) nichtig (aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 12. Mai 2004 - Vf. 7-VII-02).
(2) aufgehoben.
(3) aufgehoben.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBesondereSiedlungsgebieteVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 MucBesondereSiedlungsgebieteVO? Zitiere den Wortlaut.“