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Zitierfest

MucBerufsschulSEinzelhandel · Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule für den Einzelhandel in eine Städtische Berufsschule für den Einzelhandel Mitte und eine Städtische Berufsschule für den Einzelhandel Nord

§ 1 MucBerufsschulSEinzelhandel – Errichtung der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.07.2008.

(1) Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 werden durch Teilung der Städtischen Berufsschule für den Einzelhandel zwei Berufsschulen im Bereich Einzelhandel gebildet.

(2) Die bisherige Berufsschule am Standort Lindwurmstraße 90 erhält die Bezeichnung Städtische Berufsschule für den Einzelhandel Mitte.

(3) Als neue Berufsschule wird die Städtische Berufsschule für den Einzelhandel Nord am bisherigen Filialstandort Riesstraße errichtet.

(4) Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Zusammenlegung der Städtischen Berufsschule für Einzelhandelskaufleute, Bekleidung und Nahrung und der Städtischen Berufsschule für Einzelhandelskaufleute im Fachhandel der Landeshauptstadt München zur Berufsschule für den Einzelhandel vom 11.01.1995 (MüABl. S. 7) wird aufgehoben.

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