Folgende Vorschriften werden aufgehoben:
- 1. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe I) und der Berufsfachschule für Kinderpflege Wahlpflichtfächergruppe I) im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft und über die Zulassung zu diesen Schulen vom 16. Mai 1978 (MüABl. S. 121), zuletzt geändert durch die Satzung vom 15. März 1983 (MüABl. S. 74)
- 2. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe II) und der Berufsfachschule für Kinderpflege Wahlpflichtfächergruppe II) im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft und über die Zulassung zu diesen Schulen vom 16. Mai 1978 (MüABl. S. 122), zuletzt geändert durch die Satzung vom 15. März 1983 (MüABl. S. 75)
- 3. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe III) und der Berufsfachschule für Kinderpflege Wahlpflichtfächergruppe III) im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft und über die Zulassung zu diesen Schulen vom 30. März 1978 (MüABl. S. 102), zuletzt geändert durch die Satzung vom 15. März 1983 (MüABl. S. 75).