(1) Die Landeshauptstadt München hat mit Wirkung vom 1. August 1977 folgende Berufsfachschulen errichtet:
- - Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe I) und Berufsfachschule für Kinderpflege (Wahlpflichtfächergruppe I)
- - Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe II) und Berufsfachschule für Kinderpflege (Wahlpflichtfächergruppe II)
- - Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe III) und Berufsfachschule für Kinderpflege (Wahlpflichtfächergruppe III)
(2) Die bisherigen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Wahlpflichtfächergruppe I, II und III werden in einer Berufsfachschule für Hauswirtschaft zusammengefasst. Die Unterbringung erfolgt im Schulgebäude zur Antonienstraße.
(3) Die bisher nach Wahlpflichtfächergruppe I, II und III getrennten Berufsfachschulen für Hauswirtschaft laufen mit Ende des Schuljahres 1984/85 aus.
(4) Die bisherigen Berufsfachschulen für Kinderpflege, Wahlpflichtfächergruppe I, II und III werden in einer Berufsfachschule für Kinderpflege zusammengefasst. Die Unterbringung erfolgt im Schulgebäude an der Tumblingerstraße.