Hinsichtlich der Festlegung des Prüfungsergebnisses gilt § 44 BFSO mit der Maßgabe, dass die Jahresfortgangsnoten der Fächer, die vor der letzten Jahrgangsstufe abgeschlossen wurden, bei der Berechnung berücksichtigt werden.
MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München
§ 21 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Festsetzung des Prüfungsergebnisses
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.
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