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Zitierfest

MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München

§ 21 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Festsetzung des Prüfungsergebnisses

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

Hinsichtlich der Festlegung des Prüfungsergebnisses gilt § 44 BFSO mit der Maßgabe, dass die Jahresfortgangsnoten der Fächer, die vor der letzten Jahrgangsstufe abgeschlossen wurden, bei der Berechnung berücksichtigt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 21 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 21 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS? Zitiere den Wortlaut.“

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