Für das freiwillige Wiederholen gilt § 27 BFSO Gesundheit.
MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München
§ 17 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Freiwilliges Wiederholen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 17 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 17 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS? Zitiere den Wortlaut.“