Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in die Sammlung aufgenommenen Rechtsvorschriften in der am 1. Januar 1960 für gültig erachteten Fassung neu bekanntzumachen. Dabei sind die Unterschriften wegzulassen, frühere Bezeichnungen durch die Bezeichnung „Landeshauptstadt München“ und die Ausdrücke „Verkündung“ oder „Veröffentlichung“ durch den Ausdruck „Bekanntmachung“ zu ersetzen. Die Rechtschreibung ist den heutigen Regeln anzupassen.
MucBereinigungVO · Bereinigungsverordnung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucBereinigungVO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.01.1960.
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„Was regelt § 2 MucBereinigungVO? Zitiere den Wortlaut.“