Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in die Sammlung aufgenommenen Satzungen, bewehrten Satzungen und unbewehrten Rechtsvorschriften in der am 1. Januar 1960 für gültig erachteten Fassung neu bekanntzumachen. Dabei sind die Unterschriften wegzulassen, frühere Bezeichnungen durch die Bezeichnung „Landeshauptstadt München“ und die Ausdrücke „Verkündung“ oder „Veröffentlichung“ durch den Ausdruck „Bekanntmachung“ zu ersetzen. Die Rechtschreibung ist den heutigen Regeln anzupassen.
MucBereinigungS · Bereinigungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucBereinigungS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.01.1960.
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„Was regelt § 2 MucBereinigungS? Zitiere den Wortlaut.“