Der Direktion des NS-Dokumentationszentrums München steht das Hausrecht zu. Es kann delegiert werden. Einzelheiten zum Aufenthalt regelt die von der Direktion zu erlassende Hausordnung.
MucBenutzungsSNSDokumentationszentrum · Satzung über die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München (Benutzungssatzung NS-Dokumentationszentrum)
§ 4 MucBenutzungsSNSDokumentationszentrum – Hausordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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„Was regelt § 4 MucBenutzungsSNSDokumentationszentrum? Zitiere den Wortlaut.“