(1) Die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums erfolgt durch
- a) die Besichtigung der Dauer- sowie der Wechselausstellungen des NS-Dokumentationszentrums München;
- b) die Nutzung des Vertiefungsbereichs mit Recherchearbeitsplätzen sowie der Präsenz-bibliothek;
- c) die Inanspruchnahme von Angeboten der Kulturvermittlung und
- d) den Besuch von Veranstaltungsformaten des NS-Dokumentationszentrums München mit Bezug zum Zweck des Lern- und Erinnerungsorts;
- e) den Antrag auf Fachauskünfte und vergleichbare Leistungen.
(2) Die Einrichtung und ihre Angebote können grundsätzlich während der öffentlich bekannt gegebenen Öffnungszeiten von allen genutzt bzw. in Anspruch genommen werden. Einschränkungen aus sachlichen Gründen wie z.B. gesetzlichen Regelungen oder sachlich zielgruppenorientierten Veranstaltungen oder Angeboten sind möglich.
(3) Die Beantwortung von schriftlichen, fernmündlichen oder mündlichen Anfragen, die aufgrund ihres umfangreichen Inhalts mit dem verfügbaren Personal nur mit einem unvertretbar hohen Arbeitsaufwand beantwortet werden könnten, ist in das Ermessen der Direktion des NS-Dokumentationszentrums München gestellt.
(4) Die Sonderbenutzungen des Museums werden in Form von privatrechtlichen Verträgen geregelt. Raumvermietungen an Dritte als Sonderbenutzungen, mit Ausnahme von Filmaufnahmen, sind ausgeschlossen.