(1) Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen in München.
Dazu arbeitet er mit der*dem Behindertenbeauftragte*n der Landeshauptstadt München zusammen.
(2) Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe,
- a) den Stadtrat, die Stadtverwaltung, die städtischen Gesellschaften und die öffentlichen Institutionen in allen Fragen, welche die Interessen der Menschen mit Behinderung in München betreffen, durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten;
- b) die Öffentlichkeit über Belange von Menschen mit Behinderungen zu informieren;
- c) die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber politischen Gremien und in
der Öffentlichkeit zu vertreten und
- d) zur Weiterentwicklung der Fachpolitik für Menschen mit Behinderungen beizutragen.