(1) Die Geschäftsstelle des Behindertenbeirats zählt die Stimmabgaben aus und teilt den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern das Ergebnis unverzüglich mit. Über die Wahl ist ein Protokoll anzufertigen.
(2) Gewählt ist die*der Bewerber*in mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird eine Stimmenmehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.