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Zitierfest

MucBannwaldVOSchwarzhoelzl · Verordnung der Landeshauptstadt München über die Erklärung des Schwarzhölzls einschließlich der westlich der Stadtgrenze im Landkreis Dachau liegenden Waldstücke zu Bannwald

§ 1 MucBannwaldVOSchwarzhoelzl – Bannwald

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.1985.

Das Schwarzhölzl im 33. Stadtbezirk (Feldmoching) einschließlich der westlich der Stadtgrenze im Landkreis Dachau liegenden Waldstücke werden in den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.

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„Was regelt § 1 MucBannwaldVOSchwarzhoelzl? Zitiere den Wortlaut.“

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