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Zitierfest

MucBannwaldVONord · Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung der Wälder im Norden Münchens zu Bannwäldern

§ 3 MucBannwaldVONord – Ausnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.02.1985.

(1) Ausgenommen vom Geltungsbereich der Verordnung ist der notwendige Flächenbedarf für folgende geplante Vorhaben, deren Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung festgestellt ist:

  • a) Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 13 Hochbrück – Lohhof,
  • b) Trasse der Bundesstraße B 471 neu, Abschnitt Garching – Dachau,
  • c) Flächenbedarf für den Nordfriedhof der Landeshauptstadt München.

(2) Vom Geltungsbereich dieser Verordnung wird ferner der Flächenbedarf für den geplanten Bau eines weiteren S-Bahngleises zwischen Feldmoching und Unterschleißheim parallel zur bestehenden S-Bahn-Strecke München – Freising ausgenommen.

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