Die Waldreste zwischen Dachau und Oberschleißheim, das Korbinianiholz, das Frauenholz, das Hartelholz, das Schweizerholz, das Berglholz, die Fröttmaninger Heide, das Mallertshofer Holz und das Hacklholz mit den südlich und nördlich angrenzenden Wäldern werden in den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.
MucBannwaldVONord · Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung der Wälder im Norden Münchens zu Bannwäldern
§ 1 MucBannwaldVONord – Bannwald
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.02.1985.
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