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Zitierfest

MucBannwaldVOIsarauen · Verordnung des Landratsamtes Freising über die Erklärung der flussbegleitenden Wälder an der Isar nördlich von München zu Bannwald

§ 1 MucBannwaldVOIsarauen – Bannwald

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.08.1986.

Die flussbegleitenden Wälder der Isar (Isarauen) nördlich von München werden im Bereich zwischen der Isarbrücke bei Volkmannsdorf, Gemeinde Wang, Landkreis Freising (nordöstliche Grenze Flkm 91,0) und der Mollbrücke (Flkm 138,2) bei Unterföhring einschließlich des nach Süden verlaufenden Waldgebietes bis zum Fernsehstudio Freimann (südwestliche Grenze) in den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.

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