Nach Art. 27 Abs. 4 Ziffer 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 1 Abs. 1 ohne Badekleidung badet, ohne dass eine Ausnahme gemäß § 2 vorliegt.
MucBadekleidungVO · Badekleidungsverordnung der Landeshauptstadt München
§ 3 MucBadekleidungVO – Ordnungswidrigkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2020.
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„Was regelt § 3 MucBadekleidungVO? Zitiere den Wortlaut.“