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Zitierfest

MucBadekleidungVO · Badekleidungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucBadekleidungVO – Ordnungswidrigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2020.

Nach Art. 27 Abs. 4 Ziffer 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 1 Abs. 1 ohne Badekleidung badet, ohne dass eine Ausnahme gemäß § 2 vorliegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBadekleidungVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBadekleidungVO? Zitiere den Wortlaut.“

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