Satzung über die Gebühren für die Benutzung der abgeschlossenen Wohnräume der Landeshauptstadt München (Abgeschlossene Wohnräume Gebührensatzung - AW-Gebührensatzung)
vom 17. Juli 2025
Stadtratsbeschluss: 02.07.2025
Bekanntmachung: 30.07.2025 (MüABl. S. 440)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung: