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Zitierfest

MucAussenbereichsS2 · Außenbereichssatzung Nr. 2 der Landeshauptstadt München für den Bereich Schwarzhölzlstraße (westlich), Schrederbächlkanal (nördlich), Sommerweide (östlich und südlich), beiderseits des Privatwegs Am Dratfeld

§ 2 MucAussenbereichsS2 – Allgemeine Zulässigkeitsbestimmung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2016.

(1) Innerhalb des in § 1 festgelegten Geltungsbereichs richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach dieser Satzung, im Übrigen nach § 35 BauGB.

(2) Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Vorhaben kann unbeschadet der Regelung des § 35 Abs. 4 BauGB nicht entgegengehalten werden, dass sie

  • a) einer Darstellung des Flächennutzungsplanes über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder
  • b) die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

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„Was regelt § 2 MucAussenbereichsS2? Zitiere den Wortlaut.“

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