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Zitierfest

MucAufhebungS · Satzung der Landeshauptstadt München zur Aufhebung der Satzung über die Zulassung zum Städtischen Richard-Strauss-Konservatorium

§ 2 MucAufhebungS – Übergang der Studierenden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.06.2008.

Es werden keine Studierenden mehr an das Konservatorium aufgenommen. Diejenigen Studierenden, die im Schuljahr 2008/2009 im Fortgang ihres Studiums weiterhin das Städtische Richard-Strauss-Konservatorium besucht hätten, haben zu Beginn des Wintersemesters 2008/2009 die Möglichkeit, sich an der Hochschule für Musik und Theater München zu immatrikulieren. Für Gaststudierende und aufbaustudierende im Sinne der §§ 10 bzw. 5 Abs. 3 Schulordnung für die Fachakademien für Musik (FakO Musik) besteht die Möglichkeit, sich an der Hochschule einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen.

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„Was regelt § 2 MucAufhebungS? Zitiere den Wortlaut.“

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