(1) Die vom Städtischen Richard-Strauss-Konservatorium durchgeführte Ausbildung wird zum 01.08.2008 in der Hochschule für Musik und Theater München integriert. Das Städtische Richard-Strauss-Konservatorium, Fachakademie für Musik im Sinne von Art. 18 BayEUG, wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst.
(2) Die Satzung über die Zulassung zum Städtischen Richard-Strauss-Konservatorium vom 08.10.1986 (MüABl. S. 255) wird aufgehoben.