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Zitierfest

MucArtotheksgebuehrenS · Artotheksgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucArtotheksgebuehrenS – Auslagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.

Die Benutzerin / Der Benutzer der Münchner Artothek muss Auslagen, die für die von ihr / ihm beantragten oder sonst verursachten Sonderleistungen und Aufwendungen entstehen, nach Aufforderung in der tatsächlich entstandenen Höhe ersetzen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucArtotheksgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucArtotheksgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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