(1) Die Artothek der Landeshauptstadt München ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des Art. 21 GO.
(2) Die Artothek ist ein Kunstraum des Kulturreferats der Landeshauptstadt München.
(3) Die Artothek ist ein Forum für zeitgenössische, vorwiegend Münchner Kunst und wurde als kunstvermittelnde Einrichtung geschaffen. Sie ist der zeitlich befristeten Ausleihe stadteigener Kunstwerke sowie der Durchführung künstlerischer Ausstellungen gewidmet.