Zur Erprobung und Einführung von neuen Methoden und Systemen zur Erfassung, Sammlung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und zum Transport von Abfällen kann die Stadt Modellversuche mit örtlich oder zeitlich begrenzter Wirkung durchführen.
MucAbfallS · Satzung zur Regelung der allgemeinen Grundsätze für die Abfallentsorgung im Gebiet der Landeshauptstadt München (Allgemeine Abfallsatzung)
§ 6 MucAbfallS – Modellversuche und Einführung neuer Methoden und Systeme zur Abfallentsorgung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.
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