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Zitierfest

MiLoG · Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

§ 23 MiLoG – Evaluation

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 23 MiLoG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 23 MiLoG? Zitiere den Wortlaut.“

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