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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 99 MarkenG – Geografische Herkunftsangaben als Kollektivmarken

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Abweichend von § 8 Absatz 2 Nummer 2 können Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren oder Dienstleistungen dienen können.

(2) Die Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe als Kollektivmarke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, solche Angaben im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht. Insbesondere kann eine solche Kollektivmarke einem Dritten, der zur Benutzung einer geografischen Bezeichnung berechtigt ist, nicht entgegengehalten werden.

Rechtsprechung zu § 99 MarkenG

10 Entscheidungen zitieren § 99 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 08.08.2012 – 26 W (pat) 525/11 · 26. Senat

    Leitsatz: trend check Eine das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG für Kollektivmarken einschränkende Regelung besteht nur in Bezug auf Zeichen und Angabe, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Waren oder Dienstleistungen dienen können (§ 99 MarkenG). Für Kollektivmarken, die aus anderen beschreibenden Angaben bestehen, gilt das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG …
  • BPatG, Beschl. v. 09.04.2024 – 26 W (pat) 535/19 · 26. Senat

    Markenbeschwerdesache – „Werder(Kollektivwortmarke)“/„WERDERSCHLUCK (Wortmarke)“ – teilweise Identität bzw. normale und überdurchschnittliche Ähnlichkeit der Waren - sehr geringe Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - keine Verwechselungsgefahr - kein gedankliches In-Verbindung-bringen

  • BGH, Beschl. v. 21.07.2016 – I ZB 52/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Sparkassen-Rot 1. Im Rahmen einer Befragung zur Erstellung eines demoskopischen Gutachtens zur Verkehrsdurchsetzung ist mit der Eingangsfrage zu ermitteln, ob der Befragte das in Rede stehende Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen schon einmal wahrgenommen hat. Erst im Anschluss daran kann bei dem Personenkreis, der das Zeichen kennt, nachgefragt werden, ob er …
  • BGH, Urt. v. 29.07.2021 – I ZR 163/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hohenloher Landschwein Der Schutz geografischer Herkunftsangaben als Kollektivmarken nach dem Markengesetz besteht grundsätzlich selbständig neben dem Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Ist eine nach deutschem Recht als Kollektivmarke eingetragene geografische …
  • BPatG, Beschl. v. 12.12.2018 – 26 W (pat) 33/16 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "HERZO" – Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, Beschl. v. 02.06.2016 – 26 W (pat) 37/14 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "De-Mail" – ursprünglich als Gemeinschaftsindividualmarke angemeldetes Zeichen – zur Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Individualmarke – zum Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke – keine Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Kollektivmarke – …

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