Von den Verfahren der Zeitnischenzuweisung kann aus Gründen der öffentlichen Interessen, insbesondere der hoheitlichen Interessen, der öffentlichen Verkehrsinteressen oder der Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen abgewichen werden.
LuftVG · Luftverkehrsgesetz
§ 27b LuftVG
Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 27b LuftVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 27b LuftVG? Zitiere den Wortlaut.“