Zum Inhalt springen
Zitierfest

LuftVG · Luftverkehrsgesetz

§ 1 LuftVG

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

(2) Luftfahrzeuge sind

  • 1. Flugzeuge
  • 2. Drehflügler
  • 3. Luftschiffe
  • 4. Segelflugzeuge
  • 5. Motorsegler
  • 6. Frei- und Fesselballone
  • 7. (weggefallen)
  • 8. Rettungsfallschirme
  • 9. Flugmodelle
  • 10. Luftsportgeräte
  • 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).

Verweise

Vorschriften, die auf § 1 LuftVG verweisen

Rechtsprechung zu § 1 LuftVG

9 Entscheidungen zitieren § 1 LuftVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 – 6 C 44/16 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die Klage auf Feststellung, dass ein bestimmtes Verhalten keiner Genehmigung bedarf, ist gegen den Rechtsträger zu richten, der für die Anwendung der Genehmigungsnorm zuständig ist (wie BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199). 2. Fluglaternen sind keine Luftfahrzeuge. Sie unterliegen dem Luftverkehrsrecht des Bundes nur, soweit von ihnen Gefahren für den Luftverkehr …
  • BAG, Urt. v. 25.08.2015 – 1 AZR 754/13 · 1. Senat

    Leitsatz: Bei einem Streik folgt die unmittelbare Kampfbetroffenheit des Arbeitgebers aus dem Streikaufruf. Mit ihm wird regelmäßig nicht in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines kampfunbeteiligten Unternehmens eingegriffen.
  • BVerfG, Beschl. v. 04.05.2010 – 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Bundesgesetzliche Regelungen des Verwaltungsverfahrens im Bereich der Auftragsverwaltung nach Art. 85 GG bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. 2. Art. 87d Abs. 2 GG unterwirft nur die Übertragung von Aufgaben auf die Länder, nicht die Rückübertragung auf den Bund der Zustimmung des Bundesrates. 3. Änderungen in der Ausgestaltung einer bereits übertragenen Aufgabe stellen nur dann eine …
  • BVerwG, Urt. v. 31.03.2023 – 4 A 11/21 · 4. Senat

  • BVerwG, Urt. v. 31.03.2023 – 4 A 10/21 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Die Wirksamkeit von Fledermauskästen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist artbezogen zu bewerten. 2. Die Bestimmung der Signifikanz des Tötungsrisikos durch Leitungsanflug nach einem Mortalitätsgefährdungsindex der Arten ist mit dem Individuenbezug des Artenschutzrechts vereinbar.
  • BVerwG, Urt. v. 26.01.2023 – 7 CN 1/22 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Naturschutzbehörde ist nicht befugt, Flugbeschränkungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung anzuordnen. Der Bund hat mit dem Regelungskonzept des Luftverkehrsgesetzes abschließend von seiner ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG Gebrauch gemacht. 2. Die verfassungsrechtliche Sperrwirkung des Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG gilt auch im …

Weitere Entscheidungen zu § 1 LuftVG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 LuftVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 LuftVG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten