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Zitierfest

LStVG · Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Art. 23a LStVG – Uniform- und politisches Kennzeichenverbot

Amtliche Fassung, Stand 09.12.2024.

Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt werden, wer außerhalb von Versammlungen öffentlich Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer politischen Gesinnung trägt, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 23a LStVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 23a LStVG? Zitiere den Wortlaut.“

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