Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt werden, wer außerhalb von Versammlungen öffentlich Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer politischen Gesinnung trägt, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.
LStVG · Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Art. 23a LStVG – Uniform- und politisches Kennzeichenverbot
Amtliche Fassung, Stand 09.12.2024.
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„Was regelt Art. 23a LStVG? Zitiere den Wortlaut.“