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Zitierfest

LBO SH · Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung - LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2024

§ 78 LBO SH – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

Amtliche Fassung, Stand 13.12.2024.

Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 78 LBO SH nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 78 LBO SH? Zitiere den Wortlaut.“

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