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Zitierfest

LBO BW · Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 16. März 2026

§ 28d LBO BW – Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen im Bestand bei Bauteilen in Rettungswegen

Amtliche Fassung, Stand 16.03.2026.

Für die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bauteile in Rettungswegen gilt § 27f entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 28d LBO BW nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 28d LBO BW? Zitiere den Wortlaut.“

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