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Zitierfest

KWG · Gesetz über das Kreditwesen

§ 63 KWG

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 63 KWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 63 KWG? Zitiere den Wortlaut.“

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