(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
KWG · Gesetz über das Kreditwesen
§ 63 KWG
Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 63 KWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 63 KWG? Zitiere den Wortlaut.“