Die Kommunen erfüllen ihre Aufgaben im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis. Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit.
KVG LSA · Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) Vom 17. Juni 2014
§ 4 KVG LSA – Aufgabenerfüllung
Amtliche Fassung, Stand 17.12.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 4 KVG LSA verweisen
- § 99 KVG LSA – Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung