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Zitierfest

KVG LSA · Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) Vom 17. Juni 2014

§ 158 KVG LSA – Maßgebende Einwohnerzahl

Amtliche Fassung, Stand 17.12.2025.

Soweit nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnung die Einwohnerzahl von rechtlicher Bedeutung ist und nichts anderes bestimmt ist, ist die Einwohnerzahl maßgebend, die das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt am 31. Dezember des vorletzten Jahres ermittelt hat.

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