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Zitierfest

KVG LSA · Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) Vom 17. Juni 2014

§ 154 KVG LSA – Rechtsschutz in Angelegenheiten der Kommunalaufsicht

Amtliche Fassung, Stand 17.12.2025.

Gegen Verfügungen auf dem Gebiet der Kommunalaufsicht kann die Kommune nach Maßgabe des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 154 KVG LSA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 154 KVG LSA? Zitiere den Wortlaut.“

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