Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024
§ 21 KV M-V – Organe
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
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