KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024
§ 130 KV M-V – Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 130 KV M-V verweisen
- § 137 KV M-V – Wahl und Stellung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 130 KV M-V nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 130 KV M-V? Zitiere den Wortlaut.“