Organe des Landkreises sind der Kreistag und die Landrätin oder der Landrat.
KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024
§ 103 KV M-V – Organe
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
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„Was regelt § 103 KV M-V? Zitiere den Wortlaut.“